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Geschrieben von: Gastautor   
Mittwoch, den 11. November 2009 um 00:00 Uhr

Die Ruhefrist ist abgelaufen

Gibt es für Christen einen Ablauf der Ruhefrist?Blitzlicht 1:

Jeder weiß, was gemeint ist: Die Mietdauer der Grabstelle ist nach zwanzig oder dreißig Jahren abgelaufen und die Angehörigen haben nun zu entscheiden, wie zukünftig zu verfahren ist: Möchten sie die Mietdauer verlängern oder soll das Grab aufgehoben werden, eingeebnet, letzten Endes verschwinden? Fragen, die bei manchen traurige, schmerzhafte Erinnerungen wachrufen; von den meisten jedoch – so glaube ich – ganz praktisch gehandhabt werden.

Blitzlicht 2:

Ein kleines Schmunzeln kann ich mir nicht verkneifen. Unfreiwillige Assoziationen. Bestes Behördendeutsch. „Ablauf der Ruhefrist“: Was soll denn der Verstorbene machen?

Seine Ruhe entzieht sich schon lange jeder behördlichen Maßnahme. Und wie soll er sich – der eigentliche Nutzungsberechtigte – um alles in der Welt denn bei der Friedhofsverwaltung melden können

Blitzlicht 3:

Zu spät. Die Erstarrung des Todes – manifestiert in marmorner Platte – ist längst überwunden. Auch an diesem Grab gilt die Botschaft des Ostermorgens: Jesus ist auferstanden. Der Stein vor seinem Grab ist weggeschoben und deshalb müssen uns die Steine auf unseren Gräbern auch nicht mehr kümmern. Etwas Unbewegliches hat sich bewegt: der Tod. Jesus lebt. Das Leben hat den Tod überrollt, ist über den Tod hinweggefegt. Die entscheidende Veränderung hat sich nicht vor unseren Augen abgespielt, doch wir können sie bezeugen: Christus ist auferstanden. Gott schlägt das Buch des Lebens noch einmal auf. Die Erstarrung des Todes löst sich auf. Bewegung kommt in die Welt.

Quelle Bild: Tillmann


 
In der Ministrantenstunde fragt der Pfarrer: „Welcher Unterschied besteht zwischen einer Eucharistiefeier und einem Wortgottesdienst?“ – Caroline hat aufgepasst: „Wenn eingeschenkt wird, ist es immer eine Eucharistiefeier.“
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