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| Kirche und Staat - Pfingsten |
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| Geschrieben von: Gastautor | |||
| Sonntag, den 23. Mai 2010 um 00:00 Uhr | |||
Geburtstag der Kirche – Grundstein der DemokratieDer Pfingstsonntag fällt in diesem Jahr auf den 23. Mai. Dieses Datum markiert zugleich – auch wenn das nur noch wenige wissen werden – den Tag, an dem der Parlamentarische Rat 1949 das Grundgesetz verkündet hat. Auf den ersten Blick scheinen diese beiden Anlässe wenig miteinander zu tun zu haben, auch wenn die Präambel des Grundgesetzes mit den Worten beginnt: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott …“ – ein Gottesbezug, der einigen heute ein Dorn im Auge ist und der sich in der Europäischen Verfassung so nicht mehr findet. Dennoch glaube ich, dass das Grundgesetz, die darin verbürgten Grundrechte und die dort verankerte Demokratie wie auch andere demokratische Verfassungen ohne das, was vor fast 2.000 Jahren zu Pfingsten geschah, nicht denkbar sind. Zugegeben mussten demokratische Freiheiten im 18. und 19. Jahrhundert auch gegen den Widerstand der Kirche erkämpft werden, wie jedoch sollen die Würde des Menschen und seine Gleichheit vor dem Gesetz anders schlüssig begründet werden als durch die Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Auch wenn die Aufklärung auf den Widerstand der Kirche traf, berief sie sich doch zugleich auf Prinzipien, die schon in den Evangelien zugrunde gelegt sind, zum Beispiel auf die Trennung von Kirche und Staat („Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und gebt Gott, was Gott gehört“) oder auf die Religionsfreiheit. Jesus kannte keinen Glaubenszwang, vielmehr wies er die Jünger an, Orte, in denen ihre Verkündigung nicht angenommen wird, zu verlassen. Tragisch nur, dass die Kirche im Laufe ihrer Geschichte diese Prinzipien immer wieder selbst verletzt hat, zu ihrem eigenen und dem Schaden vieler Menschen. Daraus jedoch zu schließen, der moderne, säkularisierte Staat käme ohne Religion aus oder wäre sogar ohne sie besser dran, ist ein Trugschluss. In einer nach dem Leistungsprinzip handelnden Gesellschaft werden die Schwachen automatisch an den Rand gedrängt, seien es ungeborene Kinder, Alte und Kranke oder auch Arbeitslose. In einer Gesellschaft, in der die persönliche Freiheit höchste Autorität beansprucht, sind davon Rechte anderer, wie zum Beispiel das Recht auf freie Religionsausübung betroffen. Und es war in letzter Zeit gerade das Bundesverfassungsgericht, das unter Berufung auf das im Bewusstsein vor Gott erlassene Grundgesetz Fehlentwicklungen stoppte (Sonntags-Ladenöffnungszeiten in Berlin, die Hartz-IV-Regelsätze). Wenn wir an Pfingsten den „Geburtstag“ der Kirche feiern, dann dürfen Christen – auch mit ein bisschen Stolz – darauf verweisen, dass mit der ersten öffentlichen Predigt des Petrus eine jahrhundertelange Entwicklung begonnen hat, die trotz aller Fehler der Kirche auch in die heutige Demokratie mündete. Und wir haben allen Grund dazu, gegen jeden Versuch, Glaube und Kirche aus dem öffentlichen Leben zu drängen, kritisch unsere Stimme zu erheben.
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