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Geschrieben von: Gastautor   
Sonntag, den 24. April 2011 um 00:00 Uhr

Der Prozess ist eröffnet

Angeklagt: die Auferstehung

Schauplatz: Ein Gerichtssaal, irgendwo, irgendwann. Eine Richterbank mit mehreren Beisitzern, ein vollbesetztes Publikum. Auf der Anklagebank: „die Auferstehung" – angeklagt wegen Hochstapelei, konkret wegen der Behauptung ihrer Existenz, die vom Ankläger bestritten wird.

Ohne Ansehen der Person

Die Anklage führt gewichtige Zeugen ins Feld: Darunter die zwei Drittel der Deutschen, die nicht an eine Auferstehung der Toten glauben. Bei ihrer Einvernahme kommt es zum ersten Mal zu Unruhe innerhalb des Publikums, als bei geschickter Nachfrage des eloquent auftretenden Staatsanwalts zutage tritt, dass ein Teil dieser Zeugen Mitglieder gerade der beiden großen Kirchen sind, die sich in der Vergangenheit immer wieder schützend vor die Angeklagte gestellt hatten.

Auch den Auftritt einiger Naturwissenschaftler, die die Nichtexistenz der Auferstehung nachweisen können und den Erfolg der „Hochstapelei" auf die Angst der Menschen vor dem Tod zurückführen, kann die Anklage als Pluspunkte verbuchen. Am letzten Tag ruft der Ankläger seinen Kronzeugen in den Zeugenstand, „den gesunden Menschenverstand". Nach seinen Ausführungen, dass noch niemand aus dem Tod zurückgekehrt sei, dass tot eben tot sei und dass die Welt doch anders, besser, liebevoller und friedlicher sein müsse, wenn es die Auferstehung wirklich gäbe, sind die Gerichtsbeobachter einhellig der Meinung, dass der Prozess entschieden und eine Verurteilung nur noch eine Formalität sei – bevor die Verteidigung auch nur einmal das Wort ergriffen hat.

Und was macht der Verteidiger – ein gewisser Paulus von Tarsus? Augenzeugen für die Auferstehung kann er nicht anführen, jedoch einige wichtige Aussagen: Jesus ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift, und erschien dem Kephas, dann den Zwölf. Danach erschien er mehr als fünfhundert Brüdern zugleich; die meisten von ihnen sind noch am Leben, einige sind entschlafen. Danach erschien er dem Jakobus, dann allen Aposteln." (1. Korinther 15,4-7) Petrus, Jakobus – Menschen, deren Lebenszeugnis Grund genug ist, die angeklagte Auferstehung vom Vorwurf der Hochstapelei freizusprechen. Dann ruft sich Paulus selbst als Kronzeuge in den Zeugenstand: „Als Letztem von allen erschien er auch mir, dem Unerwarteten, der ,Missgeburt'. Denn ich bin der geringste von den Aposteln; ich bin nicht wert, Apostel genannt zu werden, weil ich die Kirche Gottes verfolgt habe. Doch durch Gottes Gnade bin ich, was ich bin, und sein gnädiges Handeln an mir ist nicht ohne Wirkung geblieben." (1. Korinther 15,8-10) Ein nüchterner Mensch, philosophisch geschult; der sein Leben komplett geändert, für die Auferstehung alle Sicherheiten aufgegeben, ins Gefängnis gegangen und in den Tod gegangen ist. Ein starker Zeuge!

Auferstehung

Und das Urteil? Nun, diese Gerichtsverhandlung findet nicht irgendwann und irgendwo, sondern findet hier und heute statt. Eine Gruppe der Prozessteilnehmer ist bis jetzt nicht in Erscheinung getreten, die beisitzenden Richter – denn das sind Sie. Wie werden Sie sich entscheiden? Denn Sie müssen sich entscheiden, wie Sie auf die Auferstehung Christi reagieren. Wir brauchen ein Urteil.

 

Quelle Foto Mädchen: Swifter - Fotolia
Quelle Bild Grabhöhle: James Steidel - Fotolia


 
Aus einem Schulaufsatz:
„Als Jesus lebte, gab es im Heiligen Land eine furchtbare Krankheit: den Aufsatz.“
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