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| PID |
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| Geschrieben von: Gastautor | |||
| Mittwoch, den 27. Juli 2011 um 00:00 Uhr | |||
PID erhitzt GemüterPräimplantationsdiagnostik – ja oder nein?Unter der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Gentests an Embryonen verstanden, die durch eine Befruchtung im Reagenzglas entstanden sind.
Etwa drei Tage nach der künstlichen Befruchtung werden die Embryonen auf Erbkrankheiten untersucht: die Embryonen, die „genetisch unauffällig" sind, werden in die Gebärmutter eingepflanzt, die restlichen sterben ab. Die PID geht also aus ihrer Vorgehensweise heraus mit der Selektion und der Tötung menschlichen Lebens einher. Bisher galt die PID aufgrund des Embryonenschutzgesetzes als verboten, jedoch hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil im Juli letzten Jahres entschieden, dass die PID nach geltender Rechtslage nicht strafbar sei. Deshalb steht der Gesetzgeber jetzt unter Handlungsdruck, da eine nicht mehr strafbare, aber ungeregelte PID zu einer unkontrollierten Ausbreitung führen kann. Dabei ist nicht so sehr die Sorge vor sogenannten „Designerbabys" das Hauptargument derer, welche die PID ablehnen. Kritisiert wird, dass die PID zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterscheide und die Würde sowie das Recht auf Leben behinderter Kinder missachte. Zusätzlich wird kritisiert, dass die PID den Druck auf Eltern erhöhe, ein gesundes Kind haben zu müssen, und dadurch die Solidarität mit Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft abnehme. Die Befürworter möchten dagegen, dass die PID in Ausnahmefällen zugelassen wird, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Krankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Kritiker wenden dagegen ein, dass jeder „Krankheitenkatalog" diskriminierend wäre und sich aufgrund diagnostischer Fortschritte ständig erweitere. Stattdessen gilt: Jedes behinderte Kind ist ein von Gott geschenktes und gewolltes Leben. Quelle Bild: R.Bunse
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