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Geschrieben von: Gastautor   
Mittwoch, den 30. November 2011 um 00:00 Uhr

Sein Reich komme!

Umleitung„... und sie werden den Menschensohn mit großer Macht und Herrlichkeit auf den Wolken des Himmels kommen sehen." (Mt 24,30)

Wer unter uns Zeitgenossen rechnet denn ernsthaft damit? Was steht uns da im Wege, den biblischen Text beim Wort und ernst zu nehmen?

Es ist schade, wie viel christliches Hoffnungs-Wissen verborgen liegt. Stück für Stück lässt sich dieser Schatz bergen und schafft Perspektiven in eine Zukunft, die nicht zu fürchten ist: Das Ende der Welt ist nicht ihre Zerstörung, sondern ihre Vollendung.

Wenn die Welt das Werk eines sinnvoll planenden, das Geschaffene bejahenden Gottes ist, dann kann ihr Ende schwerlich darin bestehen, dass sie vernichtet oder bedeutungslos wird. Jesus Christus ist Versprechen und Garant zugleich. Er trägt – von seiner Verkündigung des Reiches Gottes, von seinem Tod und seiner Auferstehung her – in sich das untrügliche Versprechen, dass einmal unsere ganze Wirklichkeit, soweit sie dazu bereit und fähig ist, in sein endgültiges Heilsein einbezogen sein wird. Worauf es ankommt, wenn diese Welt ihre Vollendung finden soll, ist an Jesu Lebenspraxis, seinen Hoffnungen und Verheißungen abzulesen.

An seiner prophetischen Kritik, seinen Warnungen und seinen kämpferischen Auseinandersetzungen wird aber auch deutlich, dass diese Welt nicht einfach so, wie sie ist, in die Vollendung eingehen kann. Deshalb gehört zur Vollendung der Welt nicht nur die Hoffnung der Kranken, die Tröstung der Trauernden, die Aufrichtung der Gebeugten, sondern auch das Gericht über die Welt: Die Unterdrückten werden gegenüber den Mächtigen Recht erfahren, falscher Schein wird entlarvt werden, für Egoismus wird es keinen Platz mehr geben. Auch das gehört zum Gericht: Den ehrlichen Blick darauf, worin sich jeder in seinem eigenen Leben verfehlt hat, auszuhalten, und sich einzulassen auf das Heil Gottes, das mich mit meinem Unvermögen und meinem Unrecht – auch an anderen – zu versöhnen vermag.


 
Es gibt keine individuelle Freiheit ohne gesellschaftliche Freiheit. Der Schutz der Privatheit und der individuellen Freiheitsrechte sind kein eigenbrötlerischer Individualismus. Sie gehören zur Menschenwürde. (Burkhard Hirsch)
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