Kirche Lößnitz - Affalter informiert: Aktuelle Infos Kircheneintritt
Kircheneintritt - Auch in der Gemeinde Lößnitz-Affalter ein wichtiges Thema.
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Geschrieben von: Pfarrer Becher   
Dienstag, den 23. Juni 2009 um 00:00 Uhr

Warum Mitglied der Kirche sein?

Es gibt viele Gründe, aus der Kirche auszutreten. Mancher Grund ist sogar verständlich. Allerdings sollte man wissen, was man tut: Man verabschiedet sich aus einer einander tragenden Gemeinschaft. Das gilt für das Soziale wie auch für das Religiöse. Alles geht auch ohne Kirche, denkt man. Und irrt sich.

 

Kirche offen

 

Keiner kann soziale Dienste empfangen, der nicht auch bereit ist, sich finanziell am großen Ganzen zu beteiligen. Zurzeit geht das noch, dass Schwestern oder Pfleger nicht auf die Konfession achten. Aber irgendwann wird es nicht mehr gehen. Immer weniger Mitglieder können nicht immer mehr finanzieren. Das sollte man wenigstens wissen. Immer weniger Mitglieder können nicht immer höhere und bessere Leistungen erbringen in Kindergärten oder Hospizen.

Aber es geht nicht allein um das Soziale. Es geht auch um den Glauben. Keiner kann glauben ohne das Gespräch, ohne das gemeinsame Ritual, ohne das gemeinsame Gebet. Hier ist es auch so, dass eine kleiner werdende Gruppe eine immer größere Kraft entfalten muss. Jeder Gottesdienst denkt ja an alle, die glauben wollen; an alle, die ein Leben suchen, das ihnen gelingt. Gemeinde sind die Menschen, die einander brauchen, auch wenn sie es nicht möchten.

Bei Mitgliedschaft in der Kirche geht es nicht zuerst darum, wer was darf oder nicht mehr darf. Bei Mitgliedschaft in der Kirche geht es vor allem darum, dass Menschen einander brauchen, um des Lebens und um des Glaubens willen brauchen. Das kostet die Bereitschaft zur Beteiligung – als Mitbetender und als Mitzahlender. Nur wer die Lasten anderer mitzutragen bereit ist, erlebt auch Menschen, die einem selbst Tragen helfen. Im Gebet und in sozialer Verantwortung.

 

Kirchenmitgliedschaft – außerhalb der Kirche kein Heil?

„Ich bin nur gesandt zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel“, antwortete Jesus der kanaanäischen Frau, die ihn wegen ihrer Tochter um Hilfe gegeben hatte (Matthäus 15,24). Sie gehörte nicht zum Volk Israel, auf das Jesus seine Sendung ausrichten wollte. Aber die Frau erwiderte auf die schroffe Zurückweisung: „Auch die Hunde essen von den Brosamen, die vom Tisch ihrer Herren fallen.“ Endlich gab Jesus nach: „Frau, dein Glaube ist groß. Dir geschehe, wie du willst.“

Es gibt seelsorgerliche Anliegen, die sich mit der Frage nach der Kirchenmitgliedschaft nicht beantworten lassen. Wenn eine krebskranke Bekannte im Gespräch schließlich fragt, ob ich sie beerdigen werde, interessiert nicht ihre Kirchenmitgliedschaft. Wenn eine Mutter, die ich beim tragischen Verlust ihres ersten Kindes begleitete, für ihren neugeborenen Sohn um die Taufe bittet, frage ich nicht, welcher Kirche sie angehört. Wenn jemand mit der Bitte um ein Gespräch anruft, kann ich mich nicht nach seinem Bekenntnis erkundigen.

Wo sich der Wunsch regt, Gottes Segen zu spüren, scheint mir die Auskunft fehl am Platz: „Ich bin nur gesandt zu den Schafen meiner Kirche.“ Ist es nicht wie bei der Kanaanäerin schließlich der Glaube, der sich in solchen Wünschen zeigt? In vielen Lebensgeschichten gibt es Zeiten des Zweifels, des Protestes und vielleicht gute Argumente für eine Distanz zur Kirche. Meist lohnt ein Gespräch über diese Gründe. Wo immer sich der Wunsch regt, sich zu öffnen für den Schatz, der unserer Kirche anvertraut ist, liegt darin eine Chance. Es gilt, sie behutsam und respektvoll anzunehmen. Vielleicht liegt ein neuer Anfang darin, bahnen Hoffnung und Vertrauen einen Weg. Ist unsere Kirche nicht mit Segen reich beschenkt für diesen Dienst? Liegt nicht genau darin ihr Auftrag?

 

Kirche offen
 
Noch lassen sich Kirchentüren öffnen – unsere Herzen doch wohl auch.

 

Fragen zum Wiedereintritt*

 

Interesse

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?

Der Pfarrer oder die Pfarrerin Ihrer Gemeinde vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen. Sie können Pfarrerin Bartels oder Pfarrer Dr. Bartels  direkt ansprechen oder auch einen Termin über das Pfarramt (Tel.: 03771/55510) vereinbaren. Eine gute Gelegenheit für ein kurzes, persönliches Gespräch bietet sich meist Sonntags nach dem Gottesdienst. Zeiten und Orte finden Sie in den Kirchennachrichten.

Werde ich noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht ein Taufunterricht voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie im Pfarramt. Gelegentlich finden auch Glaubenskurse statt. Die Teilnahme berechtigt zur Erwachsenentaufe bzw. -Konfirmation.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?

Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.

Werde ich der Gemeinde vorgestellt?

Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?

Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: "Die" zehn AnGebote der Kirche

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Näheres erfahren Sie in Ihrem zuständigen Pfarramt. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.

 

*Die Fragen und Antworten stammen im wesentlichen von der Seite der EKD.


 
„Man glaubt gar nicht, wie viel man glauben muss, um ungläubig zu sein!“
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